AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge auch „Bedingungen“ genannt) der Alpine Green Clay GmbH (in der Folge „AGC“ genannt)  

  1. Geltungsbereich

1.1 AGC wird ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Die aktuelle Fassung gilt ab 01.05.2023.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Etwaigen Hinweisen des Kunden auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.  

  1. Produktangaben / Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen

2.1. Alle Angaben und Auskünfte bezüglich der Produkte erteilt AGC sorgfältig nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte der AGC über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen, Untersuchungen und Tests für die jeweiligen individuellen Zwecke. Für die Beachtung von an den Kunden adressierten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften bei der Verwendung der Produkte sowie deren Umsetzung ist allein der Kunde verantwortlich.

2.2. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Produkte allein verantwortlich.  

 

  1. Naturprodukte

Die Produkte der AGC sind Naturprodukte. Die Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Produkte können daher pro Charge geringfügig voneinander abweichen. Ein Muster (Sample) kann aus einer anderen Charge als die Lieferung sein.  

 

  1. Preise

4.1. Die Preise sind – sofern nicht anders angegeben – in Euro angegeben, Nettopreise und beinhalten die Umsatzsteuer, jedoch nicht allfällige weitere Gebühren, Abgaben, Zölle, Verpackungskosten, Transportkosten.

4.2 Sollte sich während der Durchführung des Vertrages ergeben, dass die Produkte nicht oder nur mit wesentlich geändertem Aufwand hergestellt/geliefert werden können, informiert AGC unverzüglich den Kunden. Die Vertragsparteien werden daraufhin entscheiden, ob, mit welchem Umfang und zu welchen Kosten der Vertrag weiter durchgeführt wird.  

 

  1. Muster (Samples)

5.1. Für kostenlos zur Verfügung gestellte Muster (Samples) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgenden Ausnahmen:

5.2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

5.3. Die Zusage der Zurverfügungstellung von Mustern (Samples) ist stets freibleibend und unverbindlich.  

 

  1. Verzug  

6.1. Die Lieferfristen und Liefertermine sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte.

6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest achtwöchigen – Nachfrist zulässig. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes an AGC geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der bestellten Lieferung, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

6.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AGC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4. AGC ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden mit vereinbarter Voraus-, Teil- oder Ratenzahlung, die Einrede des nichterfüllten Vertrages zu erheben und die weitere Erbringung der Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. AGC ist berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.5. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Produkte werden für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür AGC die tatsächlich anfallenden Kosten für den Rücktransport der Produkte sowie die tatsächlich anfallenden Lagerkosten, jedoch mindestens EUR 5,00 pro kg pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. AGC ist berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer anderweitigen Verwertung wird eine Konventionalstrafe von 10% des Netto-Rechnungsbetrages vereinbart.  

 

7 Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe des Produkts. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.  

7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzubehalten, außer die Mängel sind gerichtlich festgestellt oder von AGC ausdrücklich schriftlich anerkannt.

7.3.Der Kunde hat eine Eingangskontrolle der Produkte durchzuführen. Beanstandungen wegen bei Lieferung erkennbarer Transportschäden an den Produkten und sonstigen erkennbaren Mängel hat der Kunde unmittelbar bei Erhalt der Produkte gegenüber dem Transportunternehmen und AGC schriftlich anzuzeigen.

7.4. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und mit Nachweisen belegt schriftlich an AGC zu rügen.

7.5. AGC ist im Falle des Vorliegens eines Gewährleistungsfalles berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. AGC hat jedenfalls zwei Verbesserungs- bzw Austauschversuche.

7.6. Die Anwendung des § 933b ABGB wird ausgeschlossen.  

 

  1. Haftungsbeschränkung / Ausschluss von Regress

8.1 AGC haftet für Schäden nur, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten der AGC verursacht wurde.  

8.2.AGC haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung.

8.3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4. Soweit vorstehend die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der AGC für ihre Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.     

8.5. Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz gegen die AGC oder die Lieferanten der AGC zustünden. Der Kunde ist im Fall der Weitergabe von Produkten oder Teilen von Produkten der AGC verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar auch mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer.

8.6. Sollten dem Kunden auf welche Weise auch immer Umstände bekannt werden, die die Produkte der in AGC als fehlerhaft im Sinne des Produkthaftungsgesetzes erscheinen lassen, ist der Kunde verpflichtet, dieser der AGC unverzüglich mitzuteilen.  

 

  1. Aufrechnung

Der Kunde kann Ansprüche der AGC mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, nicht aufrechnen, außer die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von AGC anerkannt.  

 

  1. Sicherheiten

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann AGC – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche –Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.    

 

  1. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Produkte von AGC bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung Eigentum der AGC (Eigentumsvorbehalt).

11.2. Aus Weiterveräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware entstehende Ansprüche des Kunden sind im Voraus an AGC abgetreten. AGC nimmt die Abtretung an.

11.3. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch durch Verarbeitung/Vermengung nicht.

11.4 Produkte, an denen ein Eigentumsvorbehalt der AGC besteht, dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden.  

 

  1. Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von AGC zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu AGC bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von AGC  Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit AGC oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von AGC aufrecht.  

 

  1. Höhere Gewalt:

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der AGC liegt und von AGC nicht verhindert werden kann (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, behördliche oder gesetzliche zwingende Vorschriften), sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt – auch sofern diese bei ihren Lieferanten, Vorlieferanten und Subvertragspartnern auftreten – die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verhindern, ist AGC für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Dauern diese Ereignisse länger als drei Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, mittels einer schriftlichen Erklärung unter Setzung einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.  

 

  1. Erfüllungsort und Gefahrtragung Erfüllungsort ist 9330 Althofen, Österreich.  Das Risiko des Transportes trägt der Kunde.    

 

  1. Form und Zugang von Erklärungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei – sofern nichts anderes vereinbart wird – der Versand per E-Mail dieses Schriftformgebot erfüllt. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Ist eine gesetzliche oder vereinbarte Frist einzuhalten, muss die Erklärung innerhalb der Frist zugehen.    

 

  1. Gerichtsstand  

Für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AGC ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Althofen, Österreich, zuständig.    

  1. Anwendbares Recht  

Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.    

 

  1. Vertragssprache  

Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Vertragsversion und die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Werden dem Kunden Vertragsbedingungen auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies ausschließlich unverbindlich und als Hilfestellung für den Kunden.

Fassung: 06/2024